Widerspruch unerwünscht - Krankenkassen tricksen Versicherte aus
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat elf Krankenkassen und zwei Pflegekassen abgemahnt. Das berichtet das Springerblatt Bild. Demnach hatten die Kassen versucht, ihre Versicherten in großem Stil auszutricksen.
Das Blatt zitierte einen Bericht der Behörde, in dem es heißt, man habe "immer wieder zahlreiche Rechtsprobleme" bei der Widerspruchsbearbeitung durch die Krankenkassen festgestellt. So seien etwa Versicherte, die gegen Entscheidungen ihrer Krankenkasse Widerspruch eingelegt hatten, angerufen worden, um sie zu einer Rücknahme des Widerspruchs zu bewegen.
In dem Bericht ist auch von "irreführenden Schreiben" an Versicherte die Rede, in denen der Absender den Eindruck vermittelt habe, dass der Widerspruch bereits abgelehnt worden sei. Darüber hinaus seien Versicherten "oftmals nicht umfassend über die Rechtsfolgen einer Rücknahme des Widerspruchs informiert" worden. Die Kassen hätten diese Art des Vorgehens sogar in den internen Arbeitsanweisungen für ihre Mitarbeiter festgeschrieben.
Stefan Schwartze, Bundesbeauftragter für Patientenrechte, zeigte sich gegenüber Bild "schockiert" von den Versuchen der Kassen, "durch Fehlinformationen und Täuschung ihre Versicherten davon abzuhalten, ihre Rechte wahrzunehmen". Der SPD-Abgeordnete sagte:
"Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sozialstaatliche Aufgaben ausführen. Daher sollte davon ausgegangen werden können, dass sie sich an Recht und Gesetz halten. Dass bei diesen für die Patientinnen und Patienten lebenswichtigen Fragen rechtswidrig vorgegangen wird, kann in keiner Weise toleriert werden."
Die gesetzlichen Krankenkassen stehen finanziell unter erheblichem Druck – nicht zuletzt aufgrund der politischen Entscheidungen der letzten Jahre. Der GKV-Spitzenverband erwartet für das Jahr 2024 ein Defizit zwischen 3,5 und 7 Milliarden Euro.
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